Lieber Kunde,
die aktuelle Gesetzgebung zum Datenschutz macht es für Sie erforderlich, eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit uns abzuschließen. Dieser Vertrag kann online abgeschlossen werden – die Schriftform (Papier mit Unterschrift) ist nicht erforderlich.
Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich unter Angabe der jeweiligen Gründe zu informieren, wenn er in den Auftragsergebnissen oder hinsichtlich der Tätigkeit des Auftragnehmers Fehler oder Unregelmäßigkeiten bezüglich der Vorgaben dieser Vereinbarung oder der gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz feststellt.
Dem Auftragnehmer steht für die von ihm unter dieser Vereinbarung erbrachten Leistungen kein gesondertes Entgelt zu, sofern nicht an anderer Stelle in dieser Vereinbarung vereinbart. Insbesondere stehen dem Auftragnehmer keine Vergütungsansprüche für Unterstützungsleistungen im Rahmen von Kontrollen durch den Auftraggeber gem. § 9 dieser Vereinbarung zu.
Die Haftung der Parteien richtet sich nach den Vereinbarungen des Hauptvertrages. Die unmittelbare Haftung der Parteien gegenüber einer betroffenen Person aus gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes bleibt unberührt.
Anlage A – Auftragsgegenstand, Datenkategorien, betroffene Personengruppen, Sonderregelungen, Regelungen zur Laufzeit
Anlage B – Technische und organisatorische Maßnahmen
Art und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber werden wie folgt beschrieben:
M.1.1 Beschreibung der Zutrittskontrolle:
M.1.2 Beschreibung der Zugangskontrolle:
M.1.3 Beschreibung der Zugriffskontrolle:
M.1.4 Beschreibung der Weitergabekontrolle:
M.1.5 Beschreibung des Trennungsgebots:
M.1.6 Beschreibung der Pseudonymisierung:
M.1.7 Beschreibung der Verschlüsselung:
M.2.1 Beschreibung der Eingabekontrolle:
M.3.1 Beschreibung der Verfügbarkeitskontrolle:
M.3.2 Beschreibung der Wiederherstellbarkeit:
M.4.1 Beschreibung der Auftragskontrolle:
M.4.2 Beschreibung des Managementsystems zum Datenschutz: